Sich nicht von Ablehnungen niederschmettern zu lassen und dagegen anzugehen bringt doch was!
Im Sommer 2016 stellten wir das erste Mal einen Antrag auf eine Pflegestufe. Der wurde nach einer Begutachtung abgelehnt. Damals war das neue Pflegegesetz noch nicht in Kraft getreten und psychische Erkrankungen wurden nur minimal berücksichtigt.
Im Januar 2017 haben wir mit Inkrafttreten des neuen Pflegegesetzes einen neuen Versuch gestartet; mit einem positiven Ausgang. Denn seitdem habe ich den Pflegegrad 3. Der Pflegegrad war zu der Zeit auch völlig gerechtfertigt und ausreichend. Wer aber meinen Blog schon länger liest, weiß, dass sich mein Zustand über die Monate drastisch verschlechtert hat.
Im Sommer 2017 haben mir mehrere Fachleute unabhängig voneinander geraten, einen höheren Pflegegrad zu beantragen. Daraufhin gab es im Oktober eine erneute Begutachtung durch den MDK. Nur vier Tage danach flatterte schon ein Ablehnungsbescheid in den Briefkasten. Ich war verwirrt und enttäuscht. Von dem Besuch der Gutachterin habe ich ja selbst nicht viel mitbekommen, aber meine Mutter hatte den Eindruck, dass die Frau durchaus gesehen hatte, wie sehr sich mein Zustand verschlechtert hat. Allerdings war es merkwürdig, dass sie sich gar keine Notizen machte.
Zum Glück war zu dieser Zeit schon meine gesetzliche Betreuerin vom Amtsgericht gestellt worden, die, als Rechtsanwältin, gleich einen Widerspruch einlegte. Es wurde ein neuer Termin für eine Begutachtung anberaumt, der am 19.12. stattfinden sollte. Eine dreiviertel Stunde vorher wurde der Termin vom MDK telefonisch abgesagt, weil "mir eine weitere Begutachtung nicht zuzumuten sei". Die Entscheidung sollte nach Aktenlage erfolgen. Wir haben dann nochmal das alte Gutachten vom Februar genommen und sind alle Punkte durchgegangen. Wo sich etwas verändert hat, haben wir das angemerkt. Das wurde dann noch zum MDK geschickt.
Viele "Akten" hatten sie zwar nicht vorliegen, jedoch wurde schlussendlich eine Entscheidung getroffen. Mir wurde nun Pflegegrad 4 zugesprochen.
Hier ist eine Übersicht, welche Voraussetzungen und Kriterien man erfüllen muss und welche Leistungen es bei den verschiedenen Pflegegraden gibt.
Eigentlich geht es bei den Pflegegraden ja hauptsächlich nur um das Geld, damit die nötige Pflege und Betreuung finanziert werden kann. Aber die Ablehnung bedeutete für mich auch, dass ich mich in meiner Not nicht gesehen und ernstgenommen fühlte. Mit der Entscheidung bin ich aber nun vollkommen zufrieden.
Ich lese immer wieder von Fällen, wo vom MDK völlig unverständliche Entscheidungen getroffen werden. Damit muss man sich aber nicht abfinden. Ein Widerspruch kann eben doch viel bewirken, aber er muss gut begründet sein und auf der Begutachtungs-Checkliste basieren. Das ist jedenfalls meine Erfahrung.
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