Nachdem ich ja im August 2015 meinen Erstantrag zur Feststellung einer Schwerbehinderung gestellt hatte, bekam ich nach zwei Widersprüchen mit Hilfe eines Anwaltes und einer Begutachtung einen GdB von 60 zugestanden. Anfang dieses Jahres bekam ich dann endlich meinen Schwerbehindertenausweis. Merkzeichen wurden mir allerdings verwehrt, obwohl ich seit einem Jahr zusätzlich zu den psychischen Behinderungen im Rollstuhl sitze. Der nächste Schritt wäre damals gewesen, vor Gericht zu gehen, dafür fehlte mir aber die Kraft.
Mittlerweile habe ich mit Hilfe meiner Mutter eine gesetzliche Betreuung beim Amtsgericht angeregt. Eine Rechtsanwältin wird hoffentlich bald meine gesetzliche Betreuerin und wird somit viele meiner Angelegenheiten übernehmen.
Bis über den Antrag auf die gesetzliche Betreuung entschieden wird, kann aber noch einige Zeit vergehen. So lange möchte ich nicht warten. Deshalb stelle ich jetzt mit meiner Mutter einen Folge- bzw. Verschlechterungsantrag an das Versorgungsamt. Ich akzeptiere diese Ungerechtigkeit nicht! Ich sehe es nicht ein, dass ich schlechtere Karten habe, nur weil ich unter einer psychischen Behinderung leide. Meine Dissoziative Bewegungsstörung ist mit körperlichen Untersuchungen nicht erklärbar und doch schränkt sie mich sehr ein. Ich kann selbst mit Gehstützen keine drei Meter gehen und nur kurz stehen wobei ich mich immer festhalten muss. Warum wird mir dann kein Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) zugestanden? Nur weil es keine Röntgenbilder gibt, die das erklären und bestätigen? Nö, das akzeptiere ich nicht! Ich bin keine Simulantin, nur weil die Ärzte nicht wissen was mit mir los ist! Genau so ist es mit dem Merkzeichen B (Begleitung). Meine Erkrankung ist komplex. Wie ich ja schon oft geschrieben habe, kann ich nur selten, zu Terminen bei meiner Psychologin und meinem Psychiater, meine Wohnung verlassen und dann auch nur mit Begleitung. Ich akzeptiere es nicht, dass psychische Erkrankungen so schlecht angesehen werden. Mir geht es bei dieser Angelegenheit vor allem um das Prinzip. Ich habe kein Interesse, mir irgendwelche Leistungen zu erschleichen. Ich hoffe, dass es mir irgendwann mal gut genug geht, dass ich mich wirklich für die Anerkennung von psychischen Erkrankungen engagieren kann.
Nun ja, was ich eigentlich damit sagen wollte ist, dass ich mit viel Hilfe nun einen Folgeantrag stelle. Meine Mutter und ich versuchen einen detaillierten Text zu schreiben, der die Gründe gut erklärt. Zusätzlich mit dem Klinikbericht, dem Gutachten des MdK für die Pflegeversicherung und der Feststellung des Pflegegrades 3 geht der Antrag die Tage an das Versorgungsamt. Falls der Antrag wieder abgelehnt wird, werde ich mit der gesetzlichen Betreuerin dagegen vorgehen.
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